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PiR Nr. 10 vom Seite 323

Leasingnehmerverhältnisse bei der Erstkonsolidierung

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

MU erwirbt die Mehrheit an der TU-GmbH. TU ist zum Zeitpunkt des Erwerbs Leasingnehmer in:

  • div. Fahrzeugleasingverträgen mit Restlaufzeiten von maximal zwölf Monaten ab Erstkonsolidierungsstichtag,

  • div. Geräteleasingverträgen mit Werten der Leasingobjekte von jeweils unter 5 T€ bei Erstkonsolidierung und Neuwerten deutlich über dieser Grenze,

  • einem Gebäudemietvertrag mit einer Restlaufzeit von zehn Jahren ab Erwerbsstichtag.

Die Zahlungsverpflichtungen aus dem Gebäudemietvertrag haben einen Barwert von 300 T€ bei Diskontierung mit dem Grenzkapitalfremdkostensatz der TU, bei Zugrundelegung der Verhältnisse der MU hingegen von 280 T€. Im Übrigen ist die Miete gemessen an aktuellen Marktverhältnissen überhöht. Der marktkonforme (Brutto-)Wert des Nutzungsrechts beträgt 250 T€.

II. Fragestellung

Wie sind die Leasingverträge im Rahmen der Erstkonsolidierung zu berücksichtigen? Welcher Diskontierungssatz ist dabei heranzuziehen und wie beeinflusst er die Höhe eines evtl. goodwill?

III. Lösungshinweise

1. Ausnahmen für Leasingnehmerverhältnisse

IFRS 3.10 und. 18 verlangen allgemein bei der Erstkonsolidierung sämtliche Vermögenswerte und Schulden des erworbenen Unternehmens anzusetzen und diese...

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