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Veräußerungsfälle bei mehrstöckigen Personengesellschaftsstrukturen
Gewerbesteueranrechnung, Tarifermäßigung und Zurückbehaltung wesentlicher Betriebsgrundlagen
Personengesellschaften sind einerseits ertrag- und grunderwerbsteuerlich attraktive Gestaltungsobjekte, da sie aufgrund der transparenten Betrachtungsweise eine hohe Flexibilität mit sich bringen (z. B. bei Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen der Gesellschafts- und der Gesellschafterebene). Andererseits führt diese Transparenz vor allem bei mehrstöckigen Personengesellschaftsstrukturen häufig zu komplizierten und teilweise auch strittigen Zurechnungsfragen. In Veräußerungsfällen stellen dabei namentlich die Aspekte Tarifermäßigung (§ 34 EStG), Gewerbesteueranrechnung (§ 35 EStG) und Zurückbehaltung von wesentlichen Betriebsgrundlagen den Berater vor besondere Herausforderungen. Der Beitrag zeigt hierzu anhand eines Praxisfalls ausgewählte Probleme und Lösungsmöglichkeiten auf.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Fallbeispiel
[i]Mehrstöckige PersonengesellschaftsstrukturDie U-GmbH & Co. KG ist ein mittelständisches Unternehmen, das im Hochbau operativ tätig ist (Untergesellschaft). Die Gesellschafterebene weist aus historischen Gründen eine doppelstöckige Holdingstruktur auf: Alleiniger vermögensmäßig beteiligter Gesellschafter (Kommanditist) ist die O-GmbH & Co. KG (Obergesellschaft). Kommandi...