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SteuerStud Nr. 12 vom Seite 792

Schriftliche StB-Prüfung nicht bestanden – was nun?

Tipps und Hinweise für Betroffene

Thomas Große

Nach wie vor ist die Durchfallquote der StB-Prüfung sehr hoch. Von den bundesweit 4.163 Kandidaten, die Anfang Oktober 2018 die schriftliche Prüfung ablegten, wurden 36,3 % nicht zur mündlichen StB-Prüfung zugelassen. Von den 2.638 dann zur Mündlichen geladenen Kandidaten bestanden wiederum 246 nicht, also 9,3 %. Dies belegt, dass nach wie vor die schriftliche Prüfung die höchste Hürde der StB-Prüfung darstellt. Der nachfolgende Beitrag skizziert bestehende Rechtsschutzmöglichkeiten für Betroffene – die gerichtliche Überprüfung der Prüfungsentscheidung und das verwaltungsinterne Überdenkungsverfahren.

Das Schaubild des Autors „Schriftliche StB-Prüfung nicht bestanden – Tipps und Hinweise für Betroffene“, SteuerStud 12/2019 S. 759, NWB KAAAH-31289, fasst den nachfolgenden Beitrag zusammen.

I. Schriftliche StB-Prüfung

Gemäß § 37 Abs. 2 StBerG gliedert sich die StB-Prüfung in einen schriftlichen Teil aus drei Aufsichtsarbeiten und eine mündliche Prüfung. Die schriftliche Prüfung ist detailliert in den §§ 1425 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB) geregelt. Nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 und 2 DVStB (i. V. mit § 37 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 StBerG) haben...

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