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Rückstellung für mögliche Verluste aus einer Kreditausfallgarantie
, BIAO
Anfang des Jahres hat der , Banque internationale pour l'Afrique occidentale SA (BIAO)/FA für Großunternehmen in Hamburg (DStRE 2003 S. 69) zur Problematik der Bildung einer Rückstellung für mögliche Verluste aus einer Kreditausfallgarantie Stellung genommen. Hierbei ging es auch um die Fragestellung, ob die fristgerechte Rückzahlung des garantierten Kredits nach dem Bilanzstichtag eine rückwirkende Neubewertung erfordert.
I. Leitsatz
Die im zweiten und im dritten Teil der Vorabentscheidungsfragen enthaltenen Fragen nach der Auslegung der Vierten Richtlinie 78/660/EWG des Rats v. aufgrund von Art. 54 Abs. 3 Buchst. g des Vertrags über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen sind zulässig.
Die Vierte Richtlinie 78/660/EWG schließt nicht aus, dass nach ihrem Art. 20 Abs. 1 zu vermutende Verluste oder Verbindlichkeiten aufgrund einer gem. Art. 14 dieser Richtlinie unter der Bilanz angegebenen Verpflichtung auf der Passivseite der Bilanz als Rückstellung ausgewiesen werden, sofern der fragliche Verlust oder die fragliche Verbindlichkeit am Bilanzstichtag als wahrscheinlich oder sicher qualifiziert