Klimapäckchen der Bundesregierung
Am Freitag, den demonstrierten Hunderttausende in Deutschland für mehr Klimaschutz. Am gleichen Tag hat die Bundesregierung ihr Eckpunktepapier zum Klimaschutz veröffentlicht. Union und SPD wollen danach 54 Mrd. € in den Klimaschutz investieren. Das klingt zunächst wie ein großer Erfolg für den Umweltschutz. Allerdings waren die Reaktionen darauf quasi aus allen Lagern negativ und das Klimapaket wurde beispielsweise als „mutloses Stück Papier“, „Handlungsverweigerung“ oder „Armutszeugnis ersten Ranges" bezeichnet. „Politik ist das, was möglich ist“, hat Kanzlerin Angela Merkel schon fast entschuldigend gesagt.
Das Klimapaket enthält einige steuerliche Änderungen: Zentral ist hier die Einführung eines Preises für klimaschädliches CO2, wobei der Preis zunächst weit hinter dem zurückbleibt, was Umweltökonomen als sachgerecht ansehen. Im Gegenzug sollen Berufspendler bis Ende 2026 durch eine Erhöhung der Entfernungspauschale auf 0,35 € ab dem 21. Kilometer entlastet werden. Die Förderung der Elektromobilität wird ausgebaut, indem Förderungsfristen verlängert und die Kaufprämie für Elektrofahrzeuge angehoben werden. Die KFZ-Steuer wird ebenfalls geändert und stärker an den CO2-Emissionen der Fahrzeuge ausgerichtet. Ferner wurden Förderungen für energetische Gebäudesanierungen beschlossen.
Aus umsatzsteuerlicher Sicht ist relevant, dass für Bahnfahrkarten im Fernverkehr künftig der ermäßigte Umsatzsteuersatz gelten soll. Bahnfahren soll dadurch billiger und attraktiver werden. Die Maßnahme soll nach den Schätzungen im Eckpunktepapier etwa 250 Mio. € jährlich kosten. Flankiert werden soll die Attraktivität der Bahn mit Änderungen des Luftverkehrssteuergesetzes, damit Flüge zu Dumpingpreisen verhindert werden.
Mit besten Grüßen
Christian Rohde
Fundstelle(n):
USt direkt digital 18 / 2019 Seite 1
LAAAH-31199