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BFH 27.06.2019 IV R 44/16, BBK 19/2019 S. 908

Steuerrecht | Keine erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer bei Halten einer gewerblichen Beteiligung

Die erweiterte Kürzung für Immobilienverwaltungsgesellschaften wird nicht gewährt, wenn die Gesellschaft an einer gewerblich geprägten grundstücksverwaltenden Personengesellschaft beteiligt ist. Denn dann erzielt die Gesellschaft gewerbliche Einkünfte, die nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG schädlich sind.

Die [i]Gewerbliche Beteiligungseinkünfte sind steuerlich schädlich erweiterte Kürzung setzt eine steuerlich unschädliche Betätigung voraus, nämlich die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes und daneben allenfalls die Verwaltung eigenen Kapitalvermögens. Gewerbliche Beteiligungseinkünfte gehören aber nicht dazu. Unbeachtlich ist, dass die Gesellschaft, an der die Beteiligung besteht, ihrerseits eigene Immobilien verwaltet und nur aufgrund einer gewerblichen Prägung gem. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gewerblich ist.

Die [i]Beteiligung an gewerblich geprägter GmbH & Co. KG Klägerin war die gewerblich geprägte O-GmbH & Co. KG ...

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