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Betriebsprüfung | Richtsatzschätzung bei fehlerhafter elektronischer Registrierkasse
Der lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Werden Bareinnahmen mit einer elektronischen Registrierkasse erfasst, erfordert dies auch im Fall der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung die tägliche Erstellung eines Z-Bons. (2) Weisen die Z-Bons technisch bedingt keine Stornierungen aus, liegt ein schwerer formeller Fehler der Kassenaufzeichnungen vor, der die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nötig macht. (3) Die Richtsatzschätzung ist eine anerkannte Schätzungsmethode. Soweit die grundsätzliche Bedeutung der Gewichtung der Richtsatzschätzung in [i]v. Wedelstädt, Schätzung, infoCenter, NWB TAAAB-04869 einem Revisionsverfahren überprüft werden soll, bedarf es daher im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auch der (umfassenden) Darlegung kritischer Literaturansichten. (Eine Besprechung des BFH-Beschluss...