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Umsatzsteuer | Steuerentstehung bei ratenweise vergüteten Vermittlungsleistungen
Unternehmer können sich bei ratenweise vergüteten Vermittlungsleistungen auf eine unmittelbare Anwendung von Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL berufen (Bezug: § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Sätze 2 und 3 UStG).
(1) Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Sätze 1 bis 3 UStG entsteht die Umsatzsteuer für Lieferungen und sonstige Leistungen bei der Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten (§ 16 Abs. 1 Satz 1 UStG) mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind. Das gilt auch für Teilleistungen, die vorliegen, wenn für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert vereinbart wird. Nach der Sollbesteuerung entsteht die Umsatzsteuer grundsätzlich mit Erbringung der Lieferung bzw. sonstigen Leistung und unabhängig davon, ob der für die erbrachte...