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Bilanzrechtliche Behandlung von erworbenen Kauf-/Verkaufsoptionen
Bei einer Option handelt es sich um ein Recht, ein nach Preis und Angebotsmenge vom Geschäftspartner festgesetztes Vertragsangebot zeitlich befristet oder zu einem bestimmten Zeitpunkt anzunehmen oder abzulehnen.
Es kann ein Recht (Option) erworben werden, innerhalb einer bestimmten Zeitspanne (Optionsfrist) oder zu einem bestimmten Termin zu einem bei Geschäftsabschluß vereinbarten Kurs (Basispreis) eine nach Gattung und Menge fixierte Anzahl von Basiswerten zu kaufen (Kaufoption, Call) oder zu verkaufen (Verkaufsoption, Put).
I. Handelsbilanzielle Sachbehandlung der Optionsgeschäfte
1. Ausweis einer erworbenen Option
Mit einer Kaufoption (Call-Option) erwirbt der Käufer das Recht, den der Option zugrundeliegenden Basiswert zu dem vereinbarten Basispreis zu erwerben. Nach den handelsrechtlichen GoB ist, sofern kein Aktivierungsverbot greift, ein Vermögensgegenstand dann zu aktivieren, wenn es sich bei diesem um ein Gut handelt, das nach der Verkehrsauffassung selbständig bilanzierungsfähig ist. Dies ist dann der Fall, wenn das Gut gekauft und verkauft werden kann, mithin also Gegenstand des wirtschaftlichen Verkehrs ist. Börsennotierte O...