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Bewirtung: Vorsteuerabzug trotz Verstoß gegen Einkommensteuerregeln
Auch wenn bei Bewirtungsbelegen gegen einkommensteuerrechtliche Aufzeichnungspflichten verstoßen wird, kann die Vorsteuer geltend gemacht werden. Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass beide Steuerarten nebeneinander stehen, und dass – wenn die umsatzsteuerlichen Voraussetzungen gegeben sind – die Vorsteuer geltend gemacht werden kann (Az.: 5 K 5119/18).