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Lohnsteuer | Mietkosten auch nach Beendigung der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten abziehbar
Das entschieden, dass die Miete für eine ursprünglich für eine doppelte Haushaltsführung genutzte Wohnung auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Dauer einer neuen Arbeitsplatzsuche als vorweggenommene Werbungskosten abgezogen werden kann.
Im Streitfall ging der Kläger einer Beschäftigung in Berlin nach, hatte seinen Lebensmittelpunkt aber weiterhin in Nordrhein-Westfalen. Nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber zum behielt er seine Wohnung in Berlin bei und bewarb sich in der Folgezeit auf eine Vielzahl von Arbeitsplätzen im gesamten Bundesgebiet, von S. 2836denen drei in Berlin und Umgebung lagen. Nach Zusage einer Stelle in Hessen zum kündigte er die Berliner Mietwohnung fristgerecht zum