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Steuerrecht | GmbH-Beteiligung des Kommanditisten mit wesentlichem Geschäftsbetrieb kein Sonderbetriebsvermögen II
Die Beteiligung des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH gehört nicht zu seinem Sonderbetriebsvermögen II (SBV II), wenn die GmbH über einen eigenen Geschäftsbetrieb von erheblichem Umfang verfügt.
Zwar [i]Einflussnahme auf die KG über den Einfluss auf die GmbH kann die Beteiligung des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH zum notwendigen SBV II gehören, wenn er seine Beteiligung zur Begründung oder Stärkung seiner Kommanditbeteiligung einsetzt. Der Kommanditist kann nämlich über seine Beteiligung an der Komplementär-GmbH Einfluss auf die KG nehmen, während er als bloßer Kommanditist grundsätzlich von der Geschäftsführung bei der GmbH & Co. KG ausgeschlossen ist.
Die Zugehörigkeit zum SBV II ist aber zu verneinen, wenn die GmbH einen erheblichen eigenen Geschäftsbetrieb unterhält. Dann hält der Kommanditist die Beteiligung nämlich...