5 vor Mündliche Prüfung

6. Aufl. 2019

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69826-2
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-63866-4

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5 vor Mündliche Prüfung (6. Auflage)

I. Organisation der mündlichen Prüfung

1. Zulassung

1 [i]keine Ergänzungsprüfung mehr möglichZur mündlichen Prüfung wird zugelassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat, wenn also – ggf. auch nach einer Wiederholung der Klausuren – insgesamt eine ausreichende Leistung erzielt worden ist. Weil keine Ergänzungsprüfungen möglich sind, müssen bei den schriftlichen Leistungen mindestens 50 Punkte (= „ausreichend“) erreicht worden sein. Die Punktzahl ergibt sich dabei als arithmetisches Mittel der Bewertungen der einzelnen Klausuren.


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Abb. 2: Bewertung

Fall
Klausur 1
Klausur 2
Klausur 3
Ergebnis schriftliche Prüfung
Punkte
Ø Punkte
1.
40
35
75
50
bestanden
2.
51
53
40
48
nicht bestanden
3.
67
30
50
49
nicht bestanden

Hinweis

Die drei Klausuren der schriftlichen Prüfung sind als Einheit zu sehen. Sie müssen zusammen an einem Termin (Frühjahrs- oder Herbstprüfung) geschrieben werden. Es ist nicht möglich, einzelne Klausuren – z. B. wegen Krankheit – zu einem späteren Termin nachzuholen. Konsequent müssen alle drei Klausuren wiederholt werden, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist.

2. Prüfungsziele

2 [i]Ziele der mündlichen PrüfungWährend die schriftliche Prüfung dem Nachweis der notwendigen Qualifikationen in den insgesamt sechs Handlungsbereichen dient, soll die mündliche Prüfung dem Prüfung...

5 vor Mündliche Prüfung

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