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StuB Nr. 18 vom Seite 712

Rechtsunsicherheit bei sog. isolierten Verlustübernahmen

FAB zu den Konsequenzen aus den Beschlüssen des LG Bonn und des OLG Köln zu § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB

WP/StB Dr. Niels Henckel

Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW) hat sich in seiner 255. Sitzung am mit den Konsequenzen aus den Beschlüssen des LG Bonn und des OLG Köln zu § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB a. F. für zurückliegende (vgl. unter Kap. II) und für künftige (vgl. unter Kap. III) Geschäftsjahre befasst. Vor kurzem hat das IDW die Sitzungsberichterstattung dazu veröffentlicht.

Kernaussagen
  • Die Rechtsprechung des LG Bonn und des OLG Köln fiel gegen die herrschende Meinung zu § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB a. F.

  • Der FAB hat nunmehr entschieden, sowohl zur alten Rechtslage als auch zu § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB n. F. an der bisherigen Rechtsauffassung des HFA festzuhalten. Die bisher herrschende Meinung ist damit auch weiterhin vertretbar. Der FAB positioniert sich außerdem zum nachträglichen Herbeiführen der Tatbestandsmerkmale des § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB a. F. und n. F., zu ununterbrochenen Ketten von isolierten Verlustübernahmeerklärungen und zu Verlustübernahmen nach § 302 AktG.

  • Wenn Unternehmen der Auffassung des FAB folgen, ist das ebenso wenig durch den Abschlussprüfer zu beanstanden wie das Einschwenken auf die Linie der Rechtsprechung.

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