FGO, AO, InsO: Aufrechterhalten eines
Insolvenzantrages bei vollständigem Erfüllung der Steuerforderung
Leitsatz
1. Soll trotz Erfüllung der
Steuerforderung ein Insolvenzantrag nach der Ausnahmevorschrift
des § 14 Abs. 1 S. 2 InsO aufrecht erhalten werden, muss das Fortbestehen
des Eröffnungsgrundes glaubhaft gemacht werden.
2. Die Fortführung des Antrages
kann unverhältnismäßig und damit ermessensfehlerhaft sein, wenn
der Steuerschuldner eine Generalbereinigung seiner wirtschaftlichen
Situation eingeleitet hat und der Finanzbehörde zur Sicherung künftiger
Ansprüche die Eintragung einer Sicherungsgrundschuld anbietet.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2019 S. 1692 Nr. 20 PStR 2019 S. 280 Nr. 12 WM 2019 S. 2124 Nr. 45 ZIP 2019 S. 1976 Nr. 41 FAAAH-30284
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 02.07.2019 - 2 V 121/19
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