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Das Ende der eigenkapitalersetzenden Darlehen bei § 17 EStG?
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2842Mit einer Reihe von Urteilen hat der BFH entschieden, dass im Rahmen der Einkünfte von § 17 EStG aus gesellschaftsrechtlichen Gründen gewährte Gesellschafterdarlehen nicht mehr in jedem Fall zu nachträglichen Anschaffungskosten führen und hat die Grundsätze zur Annahme von nachträglichen Anschaffungskosten bei § 17 EStG fortentwickelt. Die Finanzverwaltung wendet die neuen Grundsätze mit einer Vertrauensschutzregelung an ( BStBl 2019 I S. 257).
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Bisherige Verwaltungsauffassung: [i]Nachträgliche Anschaffungskosten bei gesellschaftsrechtlicher VeranlassungGesellschafterdarlehen sind eine beliebte Finanzierungsform bei Kapitalgesellschaften. Bislang hatte die Finanzverwaltung noch die Auffassung vertreten, dass auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) bei gesellschaftsrechtlicher Veranlassung des Darlehens weiterhin nachträgliche Anschaffungskosten vorliegen können. Diese Auffassung hat der BFH verworfen.
Neue Verwaltungsauffassung: [i]Übernahme der vom BFH aufgestellten RegelungAuf die BFH-Rechtsprechung hat die Finanzverwaltung mit (BStBl 2019 I S. 257) reagiert und wendet darin die vom BFH aufgestellten Grundsätze an. Zentraler Bestandteil des BMF-Schreib...BStBl 2010 I S. 832