Online-Nachricht - Donnerstag, 12.09.2019
Sozialversicherung | Künstlersozialabgabe 2020 bei 4,2 Prozent (BMAS)
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2020
unverändert 4,2 Prozent betragen. Die entsprechende Verordnung des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist am im BGBl. I S. 1354
veröffentlicht worden.
Quelle: BMAS online (il)
Fundstelle(n):
RAAAH-30147