NWB Nr. 38 vom Seite 2753

Wunsch und Wirklichkeit

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Hehre Ziele beim Mietwohnungsneubau und der Elektromobilität

Ihren Wunsch hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag klar formuliert. 1,5 Millionen Wohnungen und Eigenheime sollen frei finanziert und öffentlich gefördert gebaut werden, um dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum für Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen sowie den steigenden Mieten zu begegnen. Ein Mittel zum Zweck ist der neue § 7b EStG. Insbesondere private Investoren sollen durch diese neue Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau zum Bau bezahlbaren Mietwohnraums angeregt werden. Ob allerdings vier mal fünf Prozent Sonderabschreibung im Gegenzug für die Verpflichtung, die geförderten Wohnungen mindestens zehn Jahre entgeltlich zu vermieten, wirklich einen großen wirtschaftlichen Anreiz für Investoren darstellen? Zumal das vorgezogene Abschreibungsvolumen in den ersten vier Jahren zu einer geringeren Abschreibungsbasis für die fortzuführende reguläre AfA in den Folgejahren führt. Diese Bedenken hatte schon Mohaupt geäußert, als sie den neuen § 7b EStG in vorgestellt hat. In der Wirklichkeit der praktischen Umsetzung stoßen Investoren aber noch auf ein weiteres Problem: die gesetzlichen Regelungen sind in entscheidenden Bereichen unklar. Insbesondere fehlt eine Definition der Wohnfläche, die ausschlaggebend dafür ist, ob die Grenze von 3.000 €/qm Wohnfläche eingehalten werden kann, aber auch für die Höhe der Sonderabschreibung. Gehören z. B. die Kosten einer Tiefgarage zu den förderfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten? Mit dieser und weiteren ungelösten Fragen bei der neuen Sonderabschreibung setzt sich Schmidt auf auseinander.

Dass Wunsch und Wirklichkeit sich nicht immer in Einklang bringen lassen, ist eine Erfahrung, die die Bundesregierung auch in ihrem Kernanliegen „Elektromobilität“ machen musste. 1 Million Elektrofahrzeuge sollten eigentlich bis 2020 auf deutschen Straßen rollen. Nun hofft man, das Ziel voraussichtlich im Jahr 2022 zu erreichen. Schuld an der „Verspätung“ seien unter anderem eine mangelnde Verfügbarkeit von Fahrzeugmodellen, die spätere Umsetzung eines Förderprogramms zum Aufbau von Ladeinfrastruktur, fehlende rechtliche Rahmenbedingungen und die zeitliche Verzögerung bei der Implementierung des Umweltbonus. Um die Zielerreichung zu beschleunigen, setzt man auch hier wieder auf das Steuerrecht als Mittel zum Zweck. Doch setzt der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität, den Hörster in vorgestellt hat, genügend Anreize, um Unternehmer und Arbeitnehmer zum Fahrzeugwechsel zu bewegen? Dieser Frage geht Nürnberg nach und unterzieht die steuerlichen Begünstigungen einem Belastungsvergleich. Nachdem er in Teil 1 in zunächst die Unternehmerseite in den Blick genommen hat, folgt nun in Teil 2 auf die Arbeitnehmerseite.

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2019 Seite 2753
NWB FAAAH-30044