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Steuerliche und steuerstrafrechtliche Folgen von Kassenfehlbeträgen
I. Kassenfehlbeträge: Begriff und Bedeutung
Als ”Kassenfehlbetrag” bezeichnet man eine Unregelmäßigkeit der Kassenführung, bei der der tatsächliche Kasseninhalt von den Kassenaufzeichnungen (Kassenbuch, Kassenberichte) abweicht ( BStBl III S. 298, und v. , BStBl 1954 III S. 71, spricht jeweils von ”Kassendifferenzen”). Die Herkunft des Begriffs ”Kassenfehlbetrag” ist unklar; er wird auch nicht einheitlich gebraucht. Bisweilen bezeichnet man damit auch den Umstand, daß der (positive) Kassenbestand tatsächlich geringer ist als in den Aufzeichnungen ausgewiesen (”Kassenschwund”, s. z. B. HFR S. 265; v. , BStBl 1984 II S. 88, 89).
Beispiel 1:
Das Kassenbuch weist zu einem bestimmten Termin einen Kassenbestand von 800 DM aus; der Kasseninhalt beläuft sich tatsächlich aber nur auf 300 DM; steuerliche Frage: Anerkennung der fehlenden 500 DM als Betriebsausgaben?
Üblicherweise versteht man unter ”Kassenfehlbeträgen” aber ein Phänomen, das es in der Realität der Kassenführung nicht geben kann: Nach den Kassenaufzeichnungen übersteigen die Barausgaben den Kassenanfangsbestand zuzüglich der Kasseneinnahmen und weisen damit einen Minusbestand aus ( BFH/NV S. 683).
Beisp...