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NWB Nr. 38 vom Seite 2810

Reisekosten: „Begleitung durch den Ehegatten zu Fachtagungen“

Dr. Bernadette Mai, LL.M.oec., Richterin am Finanzgericht Münster

Ein selbständig Tätiger kann die Reisekosten, die ihm für seine Teilnahme an einer Fachtagung entstehen, als Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 4 EStG abziehen. Begleitet ihn seine Ehefrau zu einer solchen Tagung, um ihn bei dem Aufbau und der Pflege seiner Geschäftskontakte zu unterstützen, sind die hierfür entstandenen Reisekosten nicht abziehbar.

Sachverhalt: Das [i]FG Münster, Urteil v. 14.5.2019 - 2 K 2355/18 E, NWB FAAAH-27751 FG Münster hatte im Urteil v.  - 2 K 2355/18 E ( NWB FAAAH-27751) über den Fall eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers zu befinden, der an internationalen Tagungen eines beruflichen Netzwerks teilnahm. Zu diesen Tagungen reiste er mit seiner fachlich nicht vorgebildeten Ehefrau, die ihn – ohne Arbeits- oder Anstellungsvertrag – bei seiner täglichen Arbeit unterstützte und ihm bei den Tagungen als Begleitperson beim Knüpfen und Pflegen geschäftlicher Kontakte half.

Problemlösung: Reisekosten [i]Nichtabziehbarkeit von privat bzw. nur in unbedeutendem Maße beruflich veranlassten Reisekosteneines selbständig Tätigen sind nur als Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) abziehbar, wenn und soweit sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Einkünften aus § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG stehen. Beruhen die Aufwendungen nicht oder nur in unbedeutendem Maße auf privaten, der Lebensführung zuzurechnenden Ums...BStBl 2010 II S. 672

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