Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Reisekosten: „Begleitung durch den Ehegatten zu Fachtagungen“
Ein selbständig Tätiger kann die Reisekosten, die ihm für seine Teilnahme an einer Fachtagung entstehen, als Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 4 EStG abziehen. Begleitet ihn seine Ehefrau zu einer solchen Tagung, um ihn bei dem Aufbau und der Pflege seiner Geschäftskontakte zu unterstützen, sind die hierfür entstandenen Reisekosten nicht abziehbar.
Sachverhalt: Das [i]FG Münster, Urteil v. 14.5.2019 - 2 K 2355/18 E, NWB FAAAH-27751 FG Münster hatte im Urteil v. - 2 K 2355/18 E ( NWB FAAAH-27751) über den Fall eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers zu befinden, der an internationalen Tagungen eines beruflichen Netzwerks teilnahm. Zu diesen Tagungen reiste er mit seiner fachlich nicht vorgebildeten Ehefrau, die ihn – ohne Arbeits- oder Anstellungsvertrag – bei seiner täglichen Arbeit unterstützte und ihm bei den Tagungen als Begleitperson beim Knüpfen und Pflegen geschäftlicher Kontakte half.
Problemlösung: Reisekosten [i]Nichtabziehbarkeit von privat bzw. nur in unbedeutendem Maße beruflich veranlassten Reisekosteneines selbständig Tätigen sind nur als Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) abziehbar, wenn und soweit sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Einkünften aus § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG stehen. Beruhen die Aufwendungen nicht oder nur in unbedeutendem Maße auf privaten, der Lebensführung zuzurechnenden Ums...BStBl 2010 II S. 672