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§ 7b EStG: Ungelöste Fragen bei der neuen Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau
Wohnfläche und De-minimis-Regelung klärungsbedürftig
Bereits in NWB 29/2019 S. 2153 hat Mohaupt die neue Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubauten ausführlich dargestellt. Der vorliegende Artikel soll die Risiken und Unklarheiten, die sich aus der neuen Regelung für Steuerpflichtige und deren Steuerberater ergeben, näher beleuchten.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Bedeutung des Begriffs der Wohnfläche
[i]Mohaupt, NWB 29/2019 S. 2153Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG ist begrenzt auf solche Objekte, bei denen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht mehr als 3.000 €/qm Wohnfläche betragen. Das Gesetz und auch die Gesetzesbegründung gehen nicht darauf ein, welche Flächen zur Wohnfläche zählen. Zwar normiert § 7b Abs. 2 Nr. 1 Halbsatz 2 EStG, dass auch die zu einer Wohnung gehörenden Nebenräume dazugehören. Nach § 181 Abs. 9 Satz 3 BewG sind die notwendigen Nebenräume, die vorhanden sein müssen, damit eine Wohnung vorliegt, Küche, Bad oder Dusche und Toilette.
[i]Keine gesetzliche Definition der WohnflächeAus der Definition der Wohnung in § 181 Abs. 9 BewG ergibt sich aber nicht zwangsläufig eine Definition der Wohnfläche. Für die Frage, ob die Sonderabschreibung überhaupt in Anspruch genommen werden darf, hängt es aber ganz entscheidend davon ab, wie die Wohnfläche definiert ist. Die Wohnfläche könnte nach der DIN 277 ...