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Sozialversicherung | Beitragspflichtige Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers
Der GKV-Spitzenverband sieht nach dem gezahlte Urlaubsabgeltungen bei Tod des Arbeitnehmers als Einnahmen an, die als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt der Beitragspflicht unterliegen (§ 23a SGB IV).
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung hatten in der Vergangenheit die Auffassung vertreten, dass Leistungen des Arbeitgebers zur Abgeltung von Urlaubsansprüchen bei Tod des Arbeitnehmers nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt zu behandeln sind. [i]Jesgarzewski, NWB 7/2019 S. 424Nachdem das Bundesarbeitsgericht (, NWB UAAAH-16532 und 9 AZR 328/16, NWB DAAAH-16529) eine unionsrechtskonforme Anpassung seiner Rechtsprechung vorgenommen hat, wonach der Vergütungsanspruch während des Arbeitsverhältnisses bei dem Arbeitnehmer entsteht und dementsprechend als einmalige Einnahme aus der...