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Einkommensteuer | Zum Ausschluss der Veräußerungstarifermäßigung bei Hinzugewinnung neuer Mandanten
Wird der Veräußerer einer Freiberuflerpraxis als Arbeitnehmer oder als freier Mitarbeiter im Auftrag und für Rechnung des Erwerbers tätig, ist dies für die Tarifbegünstigung des Veräußerungsgewinns grds. unschädlich, da der Erwerber trotzdem zivilrechtlich und wirtschaftlich in der Lage ist, die Beziehungen zu den früheren Mandanten des Veräußerers zu verwerten. Der Mandantenstamm eines Freiberuflers ist ein „flüchtiges“ Wirtschaftsgut, dessen dauerhafte und endgültige Übertragung auf den Erwerber verhindert werden kann, indem der Veräußerer seine freiberufliche Tätigkeit fortführt bzw. wieder aufnimmt. Dies gilt unabhängig davon, dass es in jedem Fall die Entscheidung der Mandanten bleibt, von wem sie sich weiter beraten lassen. Übernimmt der Steuerpflichtige einige Zeit nach Veräußerung ...