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Neue Entwicklungen im Bereich der Befristung von Arbeitsverträgen
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2720Befristete Arbeitsverhältnisse sind aus der arbeitsvertraglichen Gestaltungspraxis nicht mehr wegzudenken. Sie dienen Arbeitgebern als eines von mehreren Instrumenten zur Flexibilisierung ihrer Personalplanung. Aus Sicht des Arbeitnehmers bedeutet der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags hingegen weniger soziale Sicherheit. Diesen Interessengegensatz bringt der Gesetzgeber im Wesentlichen durch die Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) zum Ausgleich, welche seit fast 20 Jahren im Kern unverändert die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverhältnisse festlegen.
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Befristungen mit sachlichem Grund
[i]Enge Auslegung an den gesetzlichen VorgabenDie gesetzlichen Regelungen hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Berichtszeitraum ab Mitte 2017 weiter konkretisiert. Das Gericht hat daran festgehalten, das Vorliegen eines Sachgrundes eng an den gesetzlichen Vorgaben auszulegen. Dies wurde besonders bei der Frage des vorübergehenden betrieblichen Arbeitskraftbedarfs deutlich (, NWB OAAAH-12850). Der – insoweit darlegungs- und beweispflichtige – Arbeitgeber muss im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit hinreichender Sicherheit zu erwarten haben, dass nach ...