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NWB Nr. 37 vom Seite 2720

Neue Entwicklungen im Bereich der Befristung von Arbeitsverträgen

Aktuelle Rechtsprechung für die Praxis zum Teilzeit- und Befristungsgesetz

Prof. Dr. Tim Jesgarzewski

Mittels befristeter Arbeitsverhältnisse können Arbeitgeber ihren Personaleinsatz flexibel planen. Das Ende eines befristet geschlossenen Arbeitsverhältnisses lässt sich konkret vereinbaren und das Risiko eines langwierigen oder kostenintensiven Kündigungsschutzverfahrens entfällt. In Kombination mit der möglichen Gestaltung von Arbeitsverhältnissen in Zeitarbeit und dem Einsatz von Werkverträgen steht dem Arbeitgeber ein Instrumentarium zur Verfügung, das eine Personalplanung auch bei schwankendem Bedarf ermöglicht. [i]Schmalbach, Arbeitsverhältnis, befristetes, infoCenter, NWB NAAAB-03351 Für den Arbeitnehmer stellt sich die Lage indes anders dar. Hat er nur die Möglichkeit, einen befristeten Arbeitsvertrag zu schließen, fehlt es ihm an einer hinreichenden sozialen Sicherheit. Je nach den Umständen des Einzelfalls ist die Wahl eines dauerhaften Wohnorts sowie die damit verbundene Teilhabe am sozialen und gesellschaftlichen Leben oder die Finanzierung wesentlicher Wirtschaftsgüter bis hin zur eigenen Immobilie nicht oder nur stark eingeschränkt möglich. Es ist im Wesentlichen das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), mit dem der Gesetzgeber versucht, den dargestellten Interessengegensatz zu einem gewissen Ausgleich zu bringen. Der Beitrag knüpft an die let...

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