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Keine Grunderwerbsteuer auch bei asset-deal von weniger als 95 %?
1. Die Situation
Beim Erwerb von weniger als 95 % der Anteile an einer grundstückshaltenden Gesellschaft entsteht nach § 1 Abs. 2a ff. GrEStG auf die zum Vermögen der Gesellschaft gehörenden Grundstücke keine Grunderwerbsteuer (share-deal). Werden jedoch Anteile am Grundstück direkt erworben (asset-deal), entsteht Grunderwerbsteuer in normaler Höhe. [i]Heidenreich, NWB 25/2018 S. 1809Diese Steuerfreiheit wollte auch ein Steuerpflichtiger, der zusammen mit mehreren Angehörigen gemeinsam ein Einfamilienhaus (asset-deal) zur Vermietung erworben hatte (zu Details vgl. ). Einspruch, Klage und nunmehr auch die Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH scheiterten.
2. BFH-Entscheidung v. - II B 55/18
[i]BFH, Beschluss v. 15.5.2019 - II B 55/18, nv, NWB TAAAH-24025 Mit kürzlich veröffentlichter Entscheidung v. - II B 55/18 (NWB TAAAH-24025) hat der BFH die Nichtzulassungsbeschwerde als unbegründet – und auch teilweise als unzulässig – abgewiesen. Der BFH teilt die Auffassung des , NWB SAAAG-93724), wonach zwischen dem Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück sowohl in rechtlicher als auch in wirtschaftliche...