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FG München | Teilwerterhöhung bei Fremdwährungsdarlehen
Die Bewertung eines langfristigen Fremdwährungsdarlehens ist anzupassen, wenn feststeht, dass sich der Wechselkurs dauerhaft geändert hat.
Die Klägerin hatte einen Euro-Kredit mit einer Laufzeit v. bis zum i. H. von 2.375.850 CHF aufgenommen. Der Kredit betrug bei einem Wechselkurs von 1,5839 CHF = 1 € im Zeitpunkt seiner Aufnahme 1,5 Mio. €. Die Rückzahlung des Kreditbetrags hatte in jedem Fall in Euro zu erfolgen. Aus Sicht des Bilanzstichtags nahm die Klägerin eine dauerhafte Wertveränderung an, weil sich der Kurs zum Bilanzstichtag auf 1,25 CHF = 1 € und bis zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung im August 2011 noch weiter verschlechtert hatte und weitere Anhaltspunkte für eine baldige Wertaufholung nicht vorlagen. Daher berücksichtigte die Klägerin be...