Anlage 1 (zu R B 160.2 und 163)
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Anbauflächen bzw.
Tierarten | Produktionszweig |
Weichweizen und Spelz,
Hartweizen, Roggen, Gerste, Hafer, Körnermais, sonstiges Getreide zur
Körnergewinnung, Eiweißpflanzen zur Körnergewinnung Kartoffeln (einschl. Früh- und Pflanzkartoffeln), Zuckerrüben (ohne Saatgut), Sämereien und Pflanzgut auf dem Ackerland, sonstige Ackerkulturen auf dem Ackerland Schwarzbrache (einschl. Grünbrache), für die keine Beihilfe gewährt wird, nicht wirtschaftlich genutzte Schwarzbrache (einschl. Grünbrache) mit Beihilfe Tabak, Hopfen, Raps und Rübsen, Sonnenblumen, Soja, Leinsamen (Öllein), andere Ölfrüchte, Flachs, Hanf, andere Textilpflanzen, andere Handelsgewächse, die noch nicht aufgeführt sind, Spargel Nur, wenn kein Weidevieh vorhanden ist [1]: Futterhackfrüchte (ohne Saatgut), Ackerwiesen und -weiden, Grünmais (Silagemais), sonstige Futterpflanzen | Ackerbau |
Grünland: – nur, wenn kein Weidevieh vorhanden ist [2] – Grünland und Weiden ohne ertragsarme Weiden, ungepflegtes Weideland Weidevieh: Einhufer, Mastbullen bis 19,2 Monate, Aufzuchtfärsen bis 28,8 Monate, Rinder unter 1 Jahr, männliche Rinder 1-2 Jahre, weibliche Rinder 1-2 Jahre, männliche Rinder 2 Jahre und älter, Färsen 2 Jahre und älter, Milchkühe, sonstige Kühe, Mutterschafe, sonstige Schafe, Ziegen davon Rinder für die Milcherzeugung [3]: Rinder unter 1 Jahr, weibliche Rinder 1-2 Jahre, Färsen 2 Jahre und älter, Milchkühe | Futterbau (Grünland und Weidevieh) |
Zuchtsauen (50 kg und mehr),
sonstige Schweine Masthähnchen und -hühnchen, Legehennen, sonstiges Geflügel Mutterkaninchen | Veredlung |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
VAAAH-28560
1Hinweis zu den
Futterflächen:
Ist
Weidevieh vorhanden, sind die
Standarddeckungsbeiträge der Futterflächen mit dem Ansatz der
Standarddeckungsbeiträge des Weideviehs abgegolten, da von einem ausgeglichenen
Futtersaldo ausgegangen wird. Das bedeutet, dass in diesem Fall die
Standarddeckungsbeiträge der Futterflächen nicht in den Standarddeckungsbeitrag
des jeweiligen Produktionszweigs (Ackerbau bzw. Futterbau) einbezogen
werden.
Futterflächen sind
Futterhackfrüchte (ohne Saatgut), Ackerwiesen und -weiden, Grünmais
(Silagemais), sonstige Futterpflanzen, Grünland und Weiden ohne ertragsarme
Weiden, ungepflegtes Weideland.
2Hinweis zu den
Futterflächen:
Ist
Weidevieh vorhanden, sind die
Standarddeckungsbeiträge der Futterflächen mit dem Ansatz der
Standarddeckungsbeiträge des Weideviehs abgegolten, da von einem ausgeglichenen
Futtersaldo ausgegangen wird. Das bedeutet, dass in diesem Fall die
Standarddeckungsbeiträge der Futterflächen nicht in den Standarddeckungsbeitrag
des jeweiligen Produktionszweigs (Ackerbau bzw. Futterbau) einbezogen
werden.
Futterflächen sind
Futterhackfrüchte (ohne Saatgut), Ackerwiesen und -weiden, Grünmais
(Silagemais), sonstige Futterpflanzen, Grünland und Weiden ohne ertragsarme
Weiden, ungepflegtes Weideland.
3Hinweis zu den Rindern für die
Milcherzeugung:
Der Standarddeckungsbeitrag
der Rinder für die Milcherzeugung ist ein Teilbetrag des
Standarddeckungsbeitrags des Weideviehs; er ist zusätzlich zu ermitteln, da er
für die Einordnung eines spezialisierten Futterbaubetriebs in die Betriebsform
„Milchviehhaltung“ bzw. „Sonstiger Futterbau“
benötigt wird.