ErbStR R B 160.14 (Zu § 160 BewG)

Zu § 160 BewG

R B 160.14 Pilzanbau

1Gegenstand der Bewertung ist der Anbau von Speisepilzen. 2Zum Pilzanbau gehören alle Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung von Speisepilzen dienen, insbesondere die Wirtschaftsgebäude mit den Beetflächen, Pasteurisierungs-, Anwachs- und Anspinnräumen sowie Konservierungsanlagen und Lagerplätze.

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VAAAH-28560