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Fokus: Gläubigerbenachteiligung bei Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens
Keine Beseitigung einer Gläubigerbenachteiligung durch die Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens liegt vor, wenn der Gesellschafter die erhaltene Darlehensrückzahlung zum Zwecke der Erfüllung einer Kommanditeinlagepflicht an die Muttergesellschaft der Schuldnerin weiterleitet. Das gilt auch dann, wenn diese den Betrag anschließend in gleicher Höhe aufgrund ihrer Verlustdeckungspflicht der Schuldnerin wieder zur Verfügung stellt (, NWB XAAAH-16288).
Sachverhalt
Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der P. GmbH. Der Beklagte war Geschäftsführer der P. GmbH und alleiniger Kommanditist der Muttergesellschaft der Schuldnerin, der P. GmbH & Co. KG. Der Beklagte war außerdem alleiniger Gesellschafter der P. Verwaltungs-GmbH. Der Beklagte räumte am der P. GmbH ein Darlehen i. H. von 100.000 € ein. Die P. GmbH beglich ihre Darlehensschuld am durch Rückzahlung der 100.000 € an den Beklagten. Dieser wiederum zahlte den erhaltenen Betrag taggleich als Kommanditeinlage an die Muttergesellschaft. Diese wiederum zahlte den Betrag i. H. von 100.000 € als eine Verlustausgleichszahlung an die P. GmbH.
Der Kläger nimmt den Beklagten auf die Zahl...