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DSGVO: Erleichterungen für viele Betriebe geplant
Die Bundesregierung möchte Unternehmen beim Thema Datenschutz weiter entlasten. Geplant ist, dass nur Unternehmen mit 20 und mehr Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten haben müssen. Was Unternehmer aber bedenken sollten, bevor sie sich final entscheiden: Sie müssen weiter alle Anforderungen des Datenschutzes uneingeschränkt erfüllen, da sie in jedem Fall in der Haftung stehen. Es stellt sich die Frage, ob es wirklich günstiger ist, auf externes Wissen zurückzugreifen statt einen eigenen Mitarbeiter für das Thema zu beschäftigen, zumal dieser ggf. noch andere Arbeiten erledigen kann.
Mandanten-Merkblatt: Datenschutzgrundverordnung – was ist zu tun?, NWB AAAAG-83608