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GRV | Frühverrentung nach Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers
Hat ein vormals produzierendes Unternehmen das gesamte operative Geschäft aufgegeben und lediglich die leeren, ihr gehörenden Betriebshallen an ein anderes Unternehmen vermietet, steht das Fehlen der Löschung der GmbH im Handelsregister der Annahme einer vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers als Voraussetzung für eine Frühverrentung des Arbeitnehmers als besonders langjährig Versicherter nicht entgegen.
Versicherte, die vor dem geboren sind, haben frühestens Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wenn sie das 63. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben (§ 236b Abs. 1 SGB VI). Während auf diese Wartezeit auch Kalendermonate mit Zeiten des Bezug von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung angerechnet werden, soweit sie Pflichtbe...