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Zuordnung von Vorsteuererstattungsansprüchen in der Insolvenz
In einem aktuellen Fall musste sich das FG Münster mit der Frage der Festsetzung entstandener Vorsteuererstattungsansprüche im Zeitraum der Insolvenzverwaltung befassen. Streitig war, ob der im Zeitraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung entstandene Er-stattungsanspruch der Insolvenzmasse oder dem vorinsolvenzrechtlichen Vermögensteil zuzurechnen ist.
I. Leitsätze
1. Der erkennende Senat schließt sich der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung an, wonach das Unternehmen – bedingt durch die Erfordernisse des Insolvenzrechts – nach Verfahrenseröffnung aus mehreren Unternehmensteilen besteht, zwischen denen einzelne umsatzsteuerrechtliche Berechtigungen und Verpflichtungen nicht miteinander verrechnet werden können.
2. Ein Vorsteuerüberhang führt zu einem Steuervergütungsanspruch zugunsten des Unternehmens des Insolvenzschuldners und gerade nicht zu einer Verbindlichkeit i.S. einer Zahllast.
II. Sachverhalt
Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der A GmbH & Co. KG (Insolvenzschuldnerin), die einen Betrieb zur Herstellung von Bergbauzuliefererprodukten unterhielt.
Im August 2017 bestellte das zuständige Amtsgericht den Kläger zunächst zum vorläufigen (schwachen) Insol...