Kindergeldrückforderungsanspruch der Familienkasse gegenüber der Mutter bei Auszahlung von Leistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch durch den Sozialleistungsträger ohne Berücksichtigung des Kindergelds als Einkommen
Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs nach § 74 Abs. 2 EStG durch den Sozialleistungsträger und anschließender versehentlicher
Auszahlung des Kindergelds durch die Familienkasse an die Mutter
Leitsatz
1. Hat die Mutter für sich und ihr neugeborenes Kind Leistungen des Sozialleistungsträgers nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB II) in Form von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten, ist dabei eine Anrechnung von Kindergeld auf
das Einkommen der Mutter unterblieben, hat der Sozialleistungsträger später nach Beantragung von Kindergeld durch die Mutter
gegenüber der Familienkasse unter Berufung auf § 74 Abs. 2 EStG in Verbindung mit § 104 SGB X einen Erstattungsanspruch bezüglich
des Kindergelds angemeldet und hat die Familienkasse anschließend Kindergeld festgesetzt sowie an die Mutter ausgezahlt, so
hat die Familienkasse gegenüber der Mutter einen Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO bezüglich des an die Mutter ausgezahlten
Kindergelds; der Sozialleistungsträger hat gegenüber der Familienkasse seinerseits einen Erstattungsanspruch nach § 74 Abs.
2 EStG in Verbindung mit §§ 104 Abs. 1 Sätze 1, 2, 107 Abs. 1 SGB X bezüglich des Kindergelds, der dazu führt, dass der Kindergeldanspruch
der Mutter bereits vor der Auszahlung des Geldes an sie kraft Gesetzes als erfüllt gegolten hat (vgl. § 107 Abs. 1 SGB X).
2. Das Kindergeld ist nach ständiger Rechtsprechung sowohl des Bundesverwaltungsgerichts () als auch derjenigen des Bundesfinanzhofes sozialrechtlich Einkommen desjenigen, an den es ausgezahlt wird (hier: Einkommen
der Mutter, nicht Einkommen des zum Auszahlungszeitpunkt erst zwei Monate alten Säuglings; vgl. dazu ). Eine abweichende Zuordnung kommt nur dann in Betracht, wenn das Kindergeld nach § 74 Abs. 1 EStG an das Kind
abgezweigt wird oder diesem zumindest tatsächlich zufließt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NAAAH-28285
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Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 26.04.2019 - 9 K 9035/19
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