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NWB Nr. 35 vom Seite 2554

FG Baden-Württemberg legt die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 13 UStG für Wärmelieferungen dem EuGH zur Vorabentscheidung vor

Dr. Katrin Dorn

[i]FG Baden- Württemberg, Beschluss v. 12.9.2018 - 14 K 3709/16, NWB NAAAH-27770 Mit Beschluss v.  hat das FG Baden-Württemberg das Verfahren 14 K 3709/16 ( NWB NAAAH-27770) ausgesetzt und dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Steuerbefreiungsregelung des § 4 Nr. 13 UStG für Leistungen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) mit der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie vereinbar ist. Konkret soll der EuGH entscheiden, ob die Vorschriften der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie dahingehend auszulegen sind, dass sie der Regelung eines Mitgliedstaats entgegenstehen, nach der die Lieferung von Wärme durch WEG an die Wohnungseigentümer von der Mehrwertsteuer befreit ist. Nach Auffassung des erkennenden Senats ist dies nicht eindeutig, aber aufgrund des davon abhängigen Vorsteuerabzugs entscheidungserheblich.

[i]Schmidt, NWB 27/2019 S. 1964In dem Verfahren hat eine WEG (bestehend aus einer GmbH, einer Behörde und einer Gemeindeeinrichtung) ein Blockheizkraftwerk betrieben und die damit erzeugte Wärme an die Wohnungs- bzw. Teileigentümer und den erzeugten Strom an ein Energieversorgungsunternehmen geliefert. Unter Berücksichtigung der Regelung des § 4 Nr. 13 UStG konnte die WEG nach Auffassung des beklagten Finanzamts lediglich einen Vorsteuerabzug in Höhe von 28 % auf die Anschaffungskosten und ...

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