USt direkt digital Nr. 16 vom Seite 1

Konsignationslager-Regelung

StB Dipl.-Kfm. Christian Rohde | Redaktion Umsatzsteuer direkt digital | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Mit dem Jahressteuergesetz 2019 – eigentlich: Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – werden im Bereich der Umsatzsteuer die sog. Quick Fixes umgesetzt. Im Hinblick auf die Behandlung von Konsignationslagern wird ein neuer § 6b UStG-E eingeführt. Zum wird es damit erstmals eine EU-einheitliche Regelung hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung von grenzüberschreitenden Lieferungen über ein Konsignationslager geben.

In Deutschland existierte bislang keine gesetzliche Definition eines Konsignationslagers. In der Praxis verstand man darunter ein Lager, in dem sich Waren befinden, die noch im Eigentum des Lieferanten stehen. Diese Lager befinden sich häufig in der Nähe des (potentiellen) Abnehmers der Ware. Die deutsche Auffassung zur umsatzsteuerlichen Abbildung von Konsignationslagern führte im Ergebnis für viele ausländische Unternehmen zu Registrierungsverpflichtungen, verbunden mit der Pflicht zur regelmäßigen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und -erklärungen. Umgekehrt galt dies aus deutscher Sicht auch für Warentransporte von Deutschland in ein Lager in einem anderen EU-Staat.

Die Praxis wünscht seit langem eine EU-weit einheitliche und einfache Konsignationslager-Regelung. Alexander Thoma untersucht in seinem Beitrag ab diese Neuregelungen und skizziert deren praktische Herausforderungen. Dabei wird klar, dass einige Detailregelungen die als Vereinfachung gedachten Konsignationslager-Regelungen ins Leere laufen lassen könnten.

Mit besten Grüßen

Christian Rohde

Fundstelle(n):
USt direkt digital 16 / 2019 Seite 1
RAAAH-28142