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Zum Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf CpD-Konten einer Bank
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I. Zinsbesteuerung
Das Zinsbesteuerungsproblem ist nach Einführung des Zinsabschlags zum nicht gelöst. Durch die hohen Freibeträge sind zwar nach Auffassung des BMF über 80 v. H. aller bislang Stpfl. nunmehr materiell von der KapESt auf Zinserträge befreit. Dennoch besteht bei der Erfassung der restlichen Kapitaleinkünfte weiterhin das vom BVerfG im Zinsurteil (v. , BStBl II S. 654) benannte Vollzugsdefizit. Die Ursachen dafür sind eindeutig: Viele Kapitalanleger sind weder bereit, den Zinsabschlag hinzunehmen, noch bereit, die Zinserträge in ihrer ESt-Erklärung zu deklarieren.
Es ist sehr fraglich, ob eine europaweite Zinssteuerharmonisierung - ein herausragendes Thema für die deutsche EU-Präsidentschaft im 2. Halbjahr 1994 - gegen die Interessen der Steueroasenländer (Schweiz, Liechtenstein, Kanalinseln, Luxemburg) durchsetzbar ist. Allein eine großangelegte Durchsuchungsaktion von Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung bei einer bekannten deutschen Großbank in Düsseldorf und Frankfurt wegen des Verdachts systematischer Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Bankmitarbeiter scheint der bislang erfolgreichste Versu...