Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Nachträgliche Erhöhung des Entgelts bei Prepaid-Mobilfunkverträgen
Für einen steuerbaren Umsatz muss eine innere Verknüpfung zwischen der Leistung und einer Gegenleistung bestehen. Grundsätzlich sind in der Praxis die entsprechenden zivilrechtlichen Vereinbarungen maßgeblich. Die aktuelle Entscheidung des BFH zeigt aber, dass dieser Grundsatz nur in Ansätzen Geltung hat. Unabhängig von der zivilrechtlichen Rechtslage kommt eine Steuerbarkeit in Betracht, wenn eine entsprechende Zahlung vorliegt. Dies kann selbst dann gelten, wenn für die ursprüngliche Leistung überhaupt kein Entgelt gemäß der vertraglichen Abrede vereinbart war.
I. Leitsatz (amtlich)
Die dem Provider bei Prepaid-Verträgen endgültig verbliebenen Restguthaben sind nachträgliches Entgelt für die eröffnete Nutzung der von ihm zur Verfügung gestellten Infrastruktur, die insbesondere die mobile Erreichbarkeit der Prepaid-Kunden ermöglichte.
II. Sachverhalt
Die Klägerin in dem Verfahren ist ein Telekommunikationsunternehmen, das an seine Kunden Prepaid-Karten-Verträge verkauft hatte. Mit diesen Karten hatte man Zugang zu dem Mobilfunknetz der Klägerin. Nach Aktivierung der Karte bzw. des Anschlusses konnten die Kunden das Guthaben auf der Prepaid-Karte jederzeit wieder aufladen.
Für das ...