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Der WLAN-Hotspot in der Kanzlei – eine zeitgemäße Serviceleistung
WLAN ist mittlerweile (fast) zur Selbstverständlichkeit geworden und auch in der modernen Steuerkanzlei sollte es nicht fehlen. Neben dem Servicegedanken sprechen verschiedene praktische Aspekte für die Einrichtung. Technisch ist ein WLAN schnell bereitgestellt. Für den WLAN-Anbieter im Vertrauensberuf stellen sich jedoch einige rechtliche Fragen, die im Vorfeld geklärt werden sollten.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
WLAN in Form eines Gastzugangs empfehlenswert
Auch wenn es Möglichkeiten des offenen WLAN gibt: Sofern ein WLAN für Mandanten zur Verfügung gestellt werden soll, ist ein sicher verschlüsseltes Netzwerk zu empfehlen, in dem sich die Nutzer ordnungsgemäß anmelden (Gastzugang).
Haftung des WLAN-Anbieters für Rechtsverstöße Dritter und Datenschutz
[i]Eingeschränkte Haftung; SperranspruchDie scharfe Haftung, die den WLAN-Anbieter bis vor wenigen Jahren aufgrund der damaligen Gesetzeslage als sog. Zustandsstörer (§ 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB) traf, ist Vergangenheit. Inzwischen gilt eine Haftungsprivilegierung zugunsten der Diensteanbieter, die Nutzern einen Internetzugang über ein drahtloses lokales Netzwerk zur Verfügung stellen (§ 8 Abs. 3 TMG). Der Anbieter kann nicht mehr auf Unterlassung in Anspruch gen...