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Das risikoträchtige Mandat im Bereich der Grunderwerbsteuer
Klippen bei der grunderwerbsteuerlichen Beratung erkennen und umschiffen
Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit Haftungsrisiken, die sich im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer ergeben können. Nicht zuletzt durch die in jüngerer Vergangenheit in fast allen Bundesländern (außer Bayern und Sachsen) angehobenen Steuersätze ist die Grunderwerbsteuer verstärkt in den Fokus der Finanzverwaltung gerückt. Dieses Interesse bestätigt sich aktuell durch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung v. zur Änderung des GrEStG (basierend auf dem Referentenentwurf des . [i]Wischott/Graessner, NWB 23/2019 S. 1658Im Kern sollen bei sog. Share Deals die Beteiligungsgrenzen gesenkt und Behaltefristen verlängert werden, um Gestaltungsmöglichkeiten zu erschweren und letztlich das Steueraufkommen zu erhöhen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Risikobehaftete Situationen im Bereich der Grunderwerbsteuer
Seit geraumer Zeit wird der Bereich der Grunderwerbsteuer verstärkt im Rahmen von Betriebsprüfungen bearbeitet. Wird nachträglich nicht erwartete Steuer festgesetzt, gerät nicht selten der steuerliche Berater unter Druck. Denn dieser Vorgang ist Mandanten regelmäßig nicht vermittelbar.
[i]Veränderungen im GesellschaftsbereichAls besonders haftungsträchtig erweisen sich da...