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Unternehmerische Veranlassung von Rechtsberatungskosten
Vor dem FG Münster war der Vorsteuerabzug einer GmbH & Co. KG aus Rechtsberatungsleistungen zur Abwendung der Inanspruchnahme aus gegenüber einer Bank gestellten Sicherheiten für Darlehen ihrer Gesellschafter strittig. Zu entscheiden war über die unternehmerische Veranlassung der in Anspruch genommenen Rechtsberatungen.
I. Sachverhalt
Die Klägerin ist eine GmbH & Co. KG. Gegenstand des Unternehmens ist die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Immobilien aller Art. Zunächst waren an der GmbH & Co. KG neben der Komplementärin ohne Vermögensbeteiligung die D-GmbH als Kommanditistin zu 90 % und eine natürliche Person zu 10 % beteiligt. Die D-GmbH veräußerte ihre Beteiligung an die natürlichen Personen I – IV zu jeweils 10 % sowie an die natürlichen Personen V – XIV zu jeweils 5 %.
Die in die Gesellschaft neu eingetretenen Kommanditisten nahmen größtenteils Bankdarlehen für die Finanzierung ihrer Anteile auf. Die Besicherung dieser Darlehen erfolgte durch Grundschulden an der Immobilie der Klägerin.
Im Rahmen einer geänderten Zweckerklärung wurden von der ursprünglichen Erklärung abweichende Darlehen besichert. Für einzelne Gesellschafter entfiel eine Besicherung und für die Gese...