Online-Nachricht - Montag, 12.08.2019

Gesetzgebung | Stellungnahme zum Forschungszulagengesetz (DStV)

Der DStV hat am eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG) veröffentlicht.

Hierin begrüßt der DStV die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) als Ergänzung zur bestehenden Projektförderung. Sie könne durchaus auch FuE-Tätigkeiten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ankurbeln.

Generell sei jedoch zu beachten, dass KMU nur von der Förderung profitierten, wenn sie möglichst bürokratiearm ausgestaltet werde. Um weitere Papierberge zu vermeiden, sei ein elektronisches Verfahren essentiell. Andernfalls könnten KMU davon abgehalten werden, überhaupt einen Antrag zu stellen. Auch sollte nach Auffassung des DStV bedacht werden, dass umfangreiche Dokumentationspflichten erhebliche Ressourcen binden würden, die gerade KMU nicht vorhalten können.

Der DStV unterstützt die explizit gesetzlich vorgesehene Evaluierung des FZulG-E nach spätestens fünf Jahren (§ 16 FZulG-E). Die Kontrolle verabschiedeter Gesetze ist aus Sicht des DStG ein unverzichtbarer Bestandteil guter Gesetzgebung. Nur so könnten gegebenenfalls notwendige Anpassungen identifiziert und etwaige gesetzliche Schwachstellen behoben werden. Dieses Vorgehen sollte als positives Beispiel auch für weitere Gesetzgebungsverfahren dienen.

Ferner goutiert der DStV die Einbeziehung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, wenn es um die Bescheinigung zur Förderfähigkeit bzw. den Erlass weiterer Verordnungsermächtigungen gehe. Bei einem fachspezifischen Thema wie Forschung und Entwicklung bedürfe es zur Entwicklung weiterer Vorgaben der Expertise aller betroffenen Ressorts.

Hinweis:

Die vollständige Stellungnahme hat der DStV auf seiner Homepage veröffentlicht.

Quelle: DStV, Stellungnahme S 10/19 an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestags v. (il)

Fundstelle(n):
NWB ZAAAH-27792