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Schleswig-Holsteinisches FG | Kein Vermögensübergang auf ausländischen Trust ohne dessen freie Verfügungsmacht
Behält sich die Erblasserin eine umfassende Vermögensverfügungsbefugnis vor, geht das eingebrachte Vermögen nicht auf den Trust über, da der Trust über das Vermögen im Verhältnis zum Errichter nicht tatsächlich und rechtlich frei verfügen kann.
Der Kläger hatte 1997 einen Trust nach den gesetzlichen Vorschriften von Guernsey (mit) gegründet. Dieser war mit Vermögen der Erblasserin, welche als Errichterin des Trusts fungierte, ausgestattet. Begünstigte waren die gemeinsame Mutter der Begründer, die Begründer selbst, ihre Abkömmlinge und entferntesten Abkömmlinge sowie das Internationale Rote Kreuz. In dem parallel vereinbarten „Memorandum of Wishes“ war bezüglich der Mutter geregelt: „Während der Lebensdauer unserer Mutter erwarten wir, dass der Trustmanager unsere Mutter als einzige...