BGH Beschluss v. - 4 ARs 29/14

Beantwortung der Anfrage des 2. Strafsenats zur Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters im Rahmen der Zumessung eines Schmerzensgeldes

Gesetze: § 40 Abs 1 StPO, § 253 Abs 2 BGB

Instanzenzug: Az: 2 StR 137/14 Beschlussnachgehend Az: 2 StR 137/14 Vorlagebeschlussnachgehend Az: VGS 1/16 Beschlussnachgehend Az: 2 StR 324/14 Beschlussnachgehend Az: 2 StR 420/15 Beschlussnachgehend Az: 2 StR 522/14 Beschlussnachgehend Az: 2 StR 374/14 Beschlussnachgehend Az: 2 StR 428/14 Beschlussnachgehend Az: 2 StR 518/14 Beschlussnachgehend Az: 2 StR 137/14 Beschluss

Tenor

Der 4. Strafsenat schließt sich der Rechtsauffassung des Großen Senats für Zivilsachen in den Beschlüssen vom - GSZ 1/55 und vom - GSZ 1/14 an. An seiner eigenen, weiter gehenden Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschlüsse vom - 4 StR 174/96, und vom - 4 StR 217/14) hält er nicht fest.
Sost-Scheible                             Roggenbuck                            Cierniak
                         Mutzbauer                                  Bender

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
GAAAH-27661