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Umsatzsteuer kompakt
Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer (BFH)
1. NV: Unternehmern i. S. des § 2 UStG steht ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke zu.
2. NV: Die Versagung einer derartigen Steuernummer zur Verhinderung von Steuerhinterziehungen ist nur verhältnismäßig, wenn sie auf ernsthaften Anzeichen beruht, nach denen objektiv davon auszugehen ist, dass es wahrscheinlich ist, dass die dem Steuerpflichtigen zugeteilte Steuernummer in betrügerischer Weise verwendet werden wird. Für die Versagung der Steuernummer reicht es daher nicht aus, dass der Unternehmer in der Vergangenheit steuerlich unzuverlässig gewesen ist.
Quelle:
Zur Vorinstanz () vgl. Gehm, USt direkt digital 7/2019 S. 7.
EuGH-Vorlage zur Steuerfreiheit von Wärmelieferungen (FG)
Das FG Baden-Württemberg befasste sich mit der Frage, ob die Lieferung von Wärme einer Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft an die Wohnungseigentümer umsatzsteuerpflichtig ist, setzte mit Beschluss v. - 14 K 3709/16 das Verfahren aus und legte dem EuGH die Rechtsfrage zur Vorabentsche...