Karussellgeschäfte
Nur wenige Minuten vom NWB Verlag entfernt, erfreut sich derzeit in Herne die Cranger Kirmes großer Beliebtheit. Die Kirmes ist mit rund 4 Mio. Besuchern jährlich nach eigenen Angaben das größte Volksfest in NRW und eines der größten in Deutschland. Ein Highlight jeder Kirmes sind natürlich Karussellgeschäfte. Vom gemütlichen historischen Pferdekarussell für die Kleinen über Bauchkribbeln verursachende Kettenkarusselle bis hin zu wilden Fahrten in der Looping-Bahn ist alles dabei.
Im Bereich der Umsatzsteuer führen Karussellgeschäfte zu einer anderen Art des Herzrasens. Nach Schätzungen der EU-Kommission entsteht hier ein jährlicher Steuerschaden von etwa 50 Mrd. €. Betrüger nutzen das bestehende Besteuerungssystem gezielt aus, indem ein Beteiligter in der Lieferkette die Umsatzsteuer rechtswidrig nicht an das Finanzamt abführt, die Abnehmer jedoch die Vorsteuer geltend machen. Besonders bitter: Selbst als Unbeteiligter können Sie bzw. Ihr Mandant in einen solchen Betrug hineingeraten und sind dann sogar dem Risiko ausgesetzt, den Vorsteuerabzug zu verlieren oder für den Steuerschaden zu haften.
In seinem Beitrag ab erläutert Patrik Deutsch die Problematik des Karussellgeschäfts und diskutiert mögliche Gegenmaßnahmen, um den Umsatzsteuerbetrug zu verhindern. Dafür sind sowohl kurzfristige Sofortmaßnahmen als auch langfristige Reformen des europäischen Umsatzsteuersystems notwendig.
Sollten Sie also in Kontakt mit einem Karussellgeschäft kommen wollen, empfehle ich Ihnen dringend den Besuch eines Volksfestes. Die Risiken und Nebenwirkungen dürften deutlich geringer sein.
Mit besten Grüßen
Christian Rohde
Fundstelle(n):
USt direkt digital 15 / 2019 Seite 1
QAAAH-27422