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Mittelbare Grundstücksschenkung (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG)
- (BStBl 1995 II S. 83) -
I. Sachverhalt und Problemstellung
A versprach ihrer Enkelin E, ihr den Erlös aus dem Verkauf eines bestimmten Baugrundstücks ”ausschließlich zum Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle zu schenken”. E errichtete die Halle und nahm hierfür ein Darlehen in Höhe von 120 000 DM auf. Ein Jahr später veräußerte A das Baugrundstück. Der Kaufpreis von 115 000 DM wurde vom Käufer auf das Darlehenskonto der E bezahlt. Streitig war, ob der Wert der Schenkung mit dem anteiligen Einheitswert des Gebäudes (mittelbare Grundstücksschenkung) oder mit 115 000 DM anzusetzen ist. Das FG hielt die Schenkung für eine mittelbare Grundstücksschenkung und gab der Klage statt ( EFG 1993 S. 43). Die Revision führte zur Aufhebung des Urt. und zur Abweisung der Klage.
II. Entscheidungsgründe
Für die Bestimmung des Schenkungsgegenstandes ist nicht das Versprechen der Zuwendung (die Schenkungsabrede), sondern die Zuwendung selbst entscheidend. Der der Besteuerung unterliegende Schenkungsgegenstand richtet sich danach, wie sich die Vermögensmehrung im Zeitpunkt der Zuwendung beim Bedachten darstellt. Wird durch ...BStBl 1995 II S. 83