Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Änderungen bei der Erbschaftsbesteuerung
Das ErbSt- und SchenkStG, das bisher in bezug auf die Gesetzesänderungen einen Dornröschenschlaf hielt, ist in den letzten beiden Jahren mehr und mehr in die Gesetzgebungsmaschinerie geraten. Durch das StÄndG 1992 ist zum einen die Übernahme der Steuerbilanzwerte beim BV auch für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke und die zinslose Stundung der auf das BV entfallenden ErbSt geregelt worden. Im ZinsabschlagG ist der Ansatz von EW bei Mineralgewinnungsrechten durch den Steuerbilanzwert für Bodenschätze ebenfalls ab 1993 ersetzt worden. Im StandOG ist für das BV sowohl im Fall der Schenkung als auch im Erbfall ein neuer Freibetrag von 500 000 DM ab 1994 eingeführt worden. Im StMBG sind die rückwirkende Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft und das ”Einlagemodell” bei der SchenkSt verhindert worden.
I. Erwerb eines Vertragserben (§ 3 Abs. 2 Nr. 7 ErbStG)
Im Urt. v. (BStBl II S. 412) hatte der BFH entschieden, daß der Erwerb eines ”Vertragserben” aufgrund eines Herausgabeanspruchs nach § 2287 BGB keinen steuerpflichtigen Erwerb von Todes wegen i. S. des § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG darstellt. Der Gesetzgeber hat diese Besteuerungslücke im StÄndG 1992 in der Weise geschlossen, daß als vom Erblasser zugewendet auch das gilt...