Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aktuelle Änderungen des Bewertungsgesetzes und des Erbschaftsteuergesetzes
I. Änderungen des Bewertungsgesetzes
1. Einführung
Das BewG regelt heute insbesondere
die Einheitsbewertung des Grundbesitzes (luf Betriebe, private und betriebliche Grundstücke) auf den (alte Länder) bzw. auf den (neue Länder) für die GrSt und
die Bewertung des Grundbesitzes, des BV sowie des übrigen Vermögens für die ErbSt und SchenkSt und
die Bewertung des Grundbesitzes für besondere Fälle der GrESt.
Seit 1996 müssen Stpfl. und FA zwei ggf. sogar drei verschiedene Bewertungen des Grundbesitzes anwenden.
2. Grundsteuer
Schon in der FinMin-Konferenz des Bundes und der Länder am war beschlossen worden: ”Für die GrSt ist für eine Übergangszeit noch das bisherige Bewertungsverfahren beizubehalten. Mittelfristig sollte mit den Städten beraten werden, ob und ggf. wie die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen durch die Kommunen selbst in ein stark vereinfachtes Verfahren vorgenommen werden kann”. Der dadurch für die FinVerw entstehenden Entlastung stünde ohne Zweifel eine Mehrbelastung für die Kommunen gegenüber, so dass von dieser Seite u. U. mit erheblichem Widerstand zu rechnen ist. In den Jahren ab 1996 hat sich eine Arbei...