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Änderungen des Kraftfahrzeugsteuerrechts
I. Zerlegungs- und Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz
Der Vermittlungsausschuß hat in seiner 34. Sitzung am 24. 6. 1998 den Beschluß des Deutschen Bundestages zu einem Gesetz zur Neuordnung des Zerlegungsrechts und zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuerrechts (Zerlegungs- und Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz - ZerlKraftStÄndG) vom als Einigungsvorschlag bestätigt. Der Bundesrat hat diesem Vermittlungsergebnis am zugestimmt. Das ZerlKraftStÄndG v. 6. 8. 1998 ist im BGBl 1998 I S. 1998 bekanntgemacht worden. Der ursprüngliche Gesetzentwurf des Bundesrates zu einem Kraftfahrzeugsteueränderungs- und -ergänzungsgesetz 1997 ist damit nicht mehr aktuell.
1. Änderungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
a) Zulassung des Fahrzeugs in dem in Art. 3 Einigungsvertrag genannten Gebiet
Durch Art. 3 des ZerlKraftStÄndG ist § 2 Abs. 2 Satz 4 KraftStG gestrichen worden. Nach Satz 4 waren für die Feststellung, ob ein Fahrzeug i. S. des § 9 Abs. 7 seit dem ausschließlich in dem in Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet zugelassen war, die Mitteilungen der Zulassungsbehörde maßgebend. Diese Vorschrift ist durch Zeitablauf und insbesondere Wegfall der Bezugsnorm (§ 9 Abs. 7 KraftStG) gegenstandslos geworden.
b) Rückwirkende Steuerbefreiung für selbstfahrende Baumaschinen
§ 3 Nr. 1 KraftStG ist ...